Auch wenn unsere Erfahrungen mit Allkauf und deren Angestellten und Subunternehmern wirklich zu 95% absolut positiv sind, kommt man manchmal doch ins Grübeln.
Das Bauamt hatte uns schon letzten Monat zur Übersendung der Bescheinigung gemäß §81 Abs. 2 BauO NRW
nach Erstellung der Bodenplatte aufgefordert. Da die Bodenplatte ja nun letzte Woche erstellt und am Dienstag vom Bauleiter abgenommen wurde, habe ich diese Bescheinigung gestern zunächst beim Bauleiter angefordert. Der sagte mir, er würde es an den Innendienst weiterleiten, damit sie mir die Unterlagen schicken.
Der Innendienst von Allkauf wiederum verwies mich an die Firma Glatthaar, die die Bodenplatte erstellt hat. Bereits zwei Minuten, nachdem ich die eMail an unseren Ansprechpartner weitergeleitet hatte, rief er an. Leider nicht mit der erhofften Antwort, dass die Bescheinigung bald kommt, sondern mit der Auskunft, dass er nicht weiß, was ich da brauche.
Leider hatte ich auch keine weiteren Infos außer der Nennung des Paragraphen, der aus dem Schreiben des Bauamts hervorgeht. Schließlich hat er mir empfohlen, mich an den Architekten zu wenden, da er vermutet, dass es eine Bescheinigung ist, die vom Vermesser auszustellen ist. Freitag Nachmittag ist da natürlich nicht mehr viel zu machen, aber die eMail habe ich somit zum dritten Mal weitergeleitet.
Ich hoffe, dass die Architekten Bescheid wissen und es nicht wieder so eine Nummer wird wie mit der Anzeige zum Baubeginn, wo ich alle Stellen bei Allkauf und beim Architekten abgeklappert habe, um herauszufinden, wer da einzutragen ist und alle möglichen widersprüchlichen Antworten gekriegt habe, bis ich schließlich selber beim Bauamt angerufen habe. Dort teilte mir eine hörbar irritierte Dame mit, dass Architekten und Hausbaufirmen aber wissen sollten, dass bei Privathäusern an diesen Stellen gar nichts einzutragen ist...
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