Heute (am Samstag, Respekt!) haben wir Antwort von der Architektin erhalten, was es mit der Bescheinigung nach §81 Abs. 2 BauO NRW auf sich hat, über die andere etwas gegrübelt haben. Ist in der Tat eine Aufgabe für den Vermesser, der bestätigen muss, dass die Bodenplatte so liegt, wie es in der Baugenehmigung vorgesehen ist. Wird natürlich wiederum separat berechnet.
Ich habe anschließend direkt an den Vermesser geschrieben mit Bitte, das für uns zu erledigen und die uns entstehenden Kosten mitzuteilen.
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